EU-Richtlinie zum Stressmanagement
„Arbeitgeber sind durch die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Gesundheit und Sicherheit in der EU zu einem arbeitsbedingten Stressmanagement verpflichtet“(Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz).
„Diese Richtlinie und ihre Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten ordnen arbeitsbedingten Stress eindeutig dem gesetzlichen Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu. Es wird darin die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass mit Stress auf dieselbe logische und systematisch Art und Weise umgegangen wird wie mit anderen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen“.
Investieren Sie deshalb in Stressmanagement zum Erhalt Ihrer kostbarsten Ressource!