Steuervorteile durch Betriebliche Gesundheitsförderung

Seit dem 1. Januar 2009 fördert Bundesregierung Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Steuervorteilen für die Betriebe! „500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.“ Lesen Sie mehr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

http://www.bmg.bund.de/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html