Was sind Präventionskurse?

P1090389Gesundheit bleiben, entspannen und Geld sparen!

In §20 Sozialgesetzbuch V  sind die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber zur Förderung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet worden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen regelt in seinem Leitfaden für Prävention die entsprechenden Bestimmungen zur Durchführung.

Dieser Leitfaden wird vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ständig aktualisiert. Die aktuelle Fassung stammt vom 27.08.2010.

Präventionsbereiche nach Maßgabe des Leitfadens sind:

cropped-2.jpgIn §20a des Sozialgesetzbuches V wird außerdem die betriebliche Gesundheitsförderung mit folgenden Unterberreichen geregelt:

  • Arbeitsbedingte körperliche Belastungen
  • Betriebsverpflegung
  • Psychosoziale Belastungen
  • Suchtmittelkonsum (Rauchen / Alkohol)

Anforderungen an anerkannte Präventionskurse im Bereich Entspannung (im nichtbetrieblichen Bereich).

Kurse für Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson  werden gemäß Leitfaden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann anerkannt, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Der Kursleiter verfügt über eine anerkannte Grundausbildung aus dem gesundheitspädagogischen Bereich (z.B. als Arzt, Psychologe, Sozialpädagoge, Lehrer, Erzieher … ).
  • Der Kursleiter verfügt zusätzlich über eine anerkannte Ausbildung im jeweiligen Entspannungsverfahren. Diese Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten. Der Unterricht muss als Präsenzunterricht erfolgt sein.
  • Auch wenn Entspannungstechniken auf viele Krankheitsbilder positiven Einfluss haben, ist dem Spitzenverband wichtig zu betonen, dass Präventionskurse keine therapeutischen Maßnahme zur Behandlung einer Krankheit sind.
  • Teilnehmer dürfen deshalb auch nur teilnehmen, wenn das Entspannungsverfahren nicht kontraindiziert ist. Im Zweifelsfall ist eine Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten.
  • Um den Effekt der Gruppenmotivation zu nutzen und die Kosten zu reduzieren, haben die Kassen vorgeschrieben, dass Präventionskurse in Gruppen stattfinden sollen.
  • Das Seminar hat einen Umfang von mindestens 8 Unterichtseinheiten zu jeweils mindestens 45 Minuten Dauer. Der Umfang sollte 12 Einheiten zu 90 Minuten nicht übersteigen.
  • Räumlichkeiten sollten zum Entspannungsverfahren und zur Gruppengröße passen.
  • Nur Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen kann die Kursgebühr für einen Präventionskurs ganz oder teilweise ersetzt werden.
  • In der Regel erstatten die Krankenkassen die Kosten für zwei unterschiedliche Präventionsangebote pro Jahr zu je 80%.

Link zum Leitfaden für Präventsionskurse:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redaktion/pdf_broschueren/praevention_leitfaden_2010.pdf